KOSTEN

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH).

Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten für die medizinisch erforderliche  Behandlung, vorausgesetzt Heilpraktikerleistungen sind in Ihrem Vertrag vorgesehen.

Viele gesetzliche Krankenversicherungen erstatten einen Teil der Kosten  für eine osteopathische Behandlung. Ich verfüge über die dafür von den gesetzlichen Krankenkassen geforderten Nachweise und Qualifikationen.

Bitte fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.
Bei Fragen rund um die Abrechnung wenden Sie sich gerne an mich persönlich.